Die Arbeiterkammer
stellt sich vor.

Deine Stimme macht dich stark

Wer oder was ist die AK?

Sprachrohr und Anwältin für fast
4 Millionen Menschen

Die Arbeiterkammer (AK) ist so etwas wie die Anwältin der arbeitenden Menschen.

Ihre Chefin oder Ihr Chef will nicht zahlen? Sie werden ohne Grund entlassen? Oder Sie bekommen keinen Urlaub? Dann können Sie zu uns kommen und sich beraten lassen.

Wir kämpfen für Ihre Rechte in der Arbeit – und dafür, dass Sie gehört, fair bezahlt und rechtlich abgesichert sind.

Das Beste daran: Der AK muss man nicht extra beitreten – durch das Arbeiterkammergesetz sind alle Arbeitnehmer:innen automatisch AK Mitglieder. Das gilt auch für Lehrlinge, Arbeitslose und Menschen in Karenz – sie alle können die gesamten Leistungen der AK nutzen.

Warum gibt es die AK? Warum ist die AK wichtig?

Damit jemand für die
arbeitenden Menschen kämpft

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten lange Zeit niemanden, der sich für ihre Anliegen stark gemacht hat.


Die Gewerkschaften gründeten die Arbeiterkammer (AK), damit die arbeitenden Menschen jemanden haben, der für sie kämpft. Und der ihr Leben besser macht.

Außerdem braucht es ein Gegengewicht zu Großindustriellen und Konzernen – denn es darf nicht sein, dass nur Unternehmer bestimmen, wie’s läuft. Deshalb achtet die AK vorsorglich darauf, dass die Anliegen der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Zum Beispiel bei Gesetzen.

 

Wer arbeitet, hat auch Rechte – und die werden oft nicht eingehalten. Und dann ist es wichtig, dass die AK da ist und hilft. Die AK hilft auch allen Mitgliedern, die beim Einkaufen oder Buchen einer Reise von Firmen am Schmäh gehalten werden. Oder auch Lehrlingen, damit die sich wehren können, wenn sie immer nur Wurstsemmeln holen müssen.

Was macht die AK?

Sich um die Interessen der
Arbeitnehmer:innen kümmern

Im Gesetz steht, dass die Arbeiterkammer (AK) die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertreten soll. Und genau das tun wir.

Wir schauen uns Gesetze genau an und achten darauf, dass die Anliegen der Beschäftigten nicht zu kurz kommen. Und wir helfen und beraten in fast allen Lebenslagen – mehr als 2 Millionen Mal pro Jahr: Bei Problemen im Job, wenn die Firma Pleite geht, mit dem AMS, in der Lehre, wenn man beim Einkaufen oder Buchen einer Reise von Firmen am Schmäh gehalten wird oder bei Mietverträgen.

Sie werden wegen Geschlecht oder Herkunft benachteiligt? Auch hier helfen wir. Und wenn es bei Problemen im Job hart auf hart kommt, dann vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Wer ist AK Mitglied?
Bin ich AK Mitglied?

Bei der AK sind grundsätzlich fast alle dabei, die
unselbstständig arbeiten

Bei der Arbeiterkammer (AK) sind grundsätzlich fast alle dabei, die unselbstständig arbeiten. Also alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch geringfügig Beschäftigte, Menschen mit einem freien Dienstvertrag, Karenzierte, Arbeitslose, Präsenz- und Zivildiener sowie Lehrlinge.

Wer ist kein AK Mitglied? Zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer, Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder Bäuerinnen und Bauern.

Warum braucht es AK und ÖGB?

Weil es ein
unschlagbares Team für die arbeitenden Menschen ist

Ein Team – 2 Schwerpunkte: Die Arbeiterkammer (AK) ist das Haus des Wissens. Wir prüfen Gesetze. Wir machen Studien. Und wir beraten und helfen den Beschäftigten – zum Beispiel, wenn sie ohne Grund entlassen werden. Wenn es arge Probleme im Job gibt – z. B. weil das Gehalt nicht bezahlt wird – klagen wir auch den Betrieb und unterstützen die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Die Gewerkschaften sind mit dem Betriebsrat direkt in den Betrieben, also ganz nah bei den Beschäftigten. Sie organisieren wenn nötig auch Streiks. Und sie setzen sich jedes Jahr dafür ein, dass Beschäftigte mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen bekommen. Das passiert bei den Verhandlungen zu den Kollektivverträgen. Dabei helfen auch die Zahlen und Fakten in den Studien der AK.

Die AK Beratungszentren

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